Das neue Jahr hat so manche umsatzsteuerliche Veränderung gebracht. Unter anderem sind die Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in der Europäischen Union verschärft worden. Zugleich wurden auch neue Vergünstigungen eingeführt.

Viel Zeit ist nicht mehr: Ein „No-Deal-Brexit“ zum 30. März kann zu enormen steuerlichen Auswirkungen für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäften führen. Unternehmen sollten daher zügig Lösungen finden, um Nachteile für ihr Geschäft zu vermeiden.

Ab 2019 wird das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt. Eine ähnliche Steuerbefreiung gab es bereits früher, sie war jedoch im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen ab 2004 entfallen.

Unbare Vorgänge sind im Geschäftsverkehr längst die Regel. Die formal korrekte Verbuchung der Einnahmen aus EC- und Kreditkartenumsätzen ist jedoch in der Kassenführung mit Unsicherheiten verbunden.

Für viele Pendler beginnt der Arbeitstag mit einem längeren Stau. Anreize für den Arbeitsplatz in Ballungsgebieten oder Großstädten können Arbeitgeber mit der Überlassung von Diensträdern schaffen. Dabei spielt in jüngster Vergangenheit das E-Bike eine immer größere Rolle. Für die Gestellung von Diensträdern gibt es unterschiedliche Modelle. Diese Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur steuerlichen Beurteilung sind innerhalb der letzten zwei Jahre parallel zur wachsenden Beliebtheit der Fahrradgestellung nach und nach eingeführt worden.

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