Anregungen und Denkanstöße können von Beraterseite nur gegeben werden, wenn weitergehende Informationen über das wirtschaftliche Umfeld und das Geschäftsmodell eines Mandanten vorhanden sind. Bei Klein + Partner ist es selbstverständlich, sich Zeit zu nehmen, das Geschäftsmodell unserer Mandanten kennen zu lernen und zu verstehen. Erst aus diesem Prozess entwickelt sich die Grundlage für unseren Beratungsansatz.

Der persönliche Ansprechpartner in unserem Hause übermittelt – soweit dies gewünscht ist – eigenständig Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der steuerlichen Situation des Mandanten und informiert über neue Gesetze oder relevante Gerichtsurteile:

  1. Erstellung der laufenden Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer)
  2. Erstellung von Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen
  3. Erstellung von Kapitalertragsteueranmeldungen
  4. Erstellung in- und ausländischer Vorsteuer-Vergütungsanträge
  5. Steuerdeklarationsberatung

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