Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetzes werden die Größenklassen und damit eine Erhöhung der Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst

 

• Mittelgroße Gesellschaft: mehr als 6.000.000 EUR Bilanzsumme (bisher 4.840.000 EUR); mehr als 12.000.000 EUR Umsatz (bisher 9.680.000 EUR)

• Große Gesellschaft: 20.000.000 EUR (bisher 19.250.000 EUR)   Bilanzsumme, 40.000.000 EUR (bisher 38.500.000 EUR) Umsatz

Ferner kommt es zur Anpassung der Schwellenwerte zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Damit werden zahlreiche mittelgroße Gesellschaften zu kleinen Gesellschaften und fallen damit aus der Prüfungspflicht bzw. können von Offenlegungserleichterungen profitieren. Die Schwellenwerte für Kleinst-Kapitalgesellschaften bleiben unverändert. Die Erleichterungen für Kleinst-Kapitalgesellschaften werden für Beteiligungsgesellschaften und Holdingunternehmen allerdings eingeschränkt.

Grundsätzlich sind die neuen Größenklassen erst ab dem Jahresabschluss 2016 anzuwenden; es besteht aber ein Wahlrecht auf Anwendung bereits ab dem Jahresabschluss 2014.

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